Filmservice

Kommunen

Ansprechpartner Gemeinde Tutzing

Frau Roswitha Lipp
Straßenverkehr

Telefon 08158 2502-56
Fax 08158 2502-956
roswitha.lipp@tutzing.de

Gemeinde Tutzing am Starnberger See
Kirchenstraße 9
82327 Tutzing

ZUR HOMEPAGE

 

Frau Sarah Haidinger
Straßenverkehr

Telefon +49 (0) 8158 2502-55
Fax +49 (0) 8158 2502-955
sarah.haidinger@tutzing.de

 

Must Haves für den Filmdreh in Tutzing:

  • Formular „Drehgenehmigung“  DOWNLOAD
  • Formular „Veranstaltererklärung“ DOWNLOAD
  • Formular „Nachweis Haftpflichtversicherung“ DOWNLOAD
  • Formular „Kostenübernahme Abschleppdienst“ DOWNLOAD
    (Nur nötig, sofern Halteverbote aufgestellt werden müssen)

Einschränkungen im Straßenverkehr:

  • Der Gemeinde muss ein genehmigungsfähiger Beschilderungsplan vorgelegt werden.
  • Verkehrszeichen müssen von Fachfirmen aufgestellt werden.
  • Handelt es sich um eine Kreis-, Staats- oder Bundesstraße finden Sie die zuständigen Ansprechpartner im Landratsamt Starnberg.

FAQs

  • Wie lange dauert es, eine Drehgenehmigung zu erhalten?
    Die Gemeinde Tutzing braucht drei Wochen Vorlaufzeit für eine Drehgenehmigung. 
  • Darf im Ortszentrum von Tutzing gedreht werden?
    Der Dreh im Zentrum von Tutzing ist aufgrund des nötigen Eingriffs in den öffentlichen Nahverkehr nicht möglich.
  • Wie ist der Dreh mit Drohnen über dem Gemeindegebiet zu regeln?
    Drohnenflüge müssen durch das Luftamt Südbayern genehmigt werden.